Was ist ein Energieausweis – und wann ist er Pflicht?
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Ziel ist es, mehr Transparenz über den Energieverbrauch und die Heizkosten zu schaffen. Ähnlich wie bei Elektrogeräten dient eine abgebildete Farbskala von Grün (= energieeffizient) bis Rot (= energetisch sanierungsbedürftig) als Orientierung. Neben der Energieeffizienzklasse und allgemeinen Angaben zum Gebäude enthält das Dokument außerdem Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen wie den Austausch alter Heizungen oder eine verbesserte Wärmedämmung.
Grundsätzlich ist ein Energieausweis für die meisten Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neubauten wird dieser erforderlich, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Wer die Energieausweis-Pflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Von der Verpflichtung befreit, sind lediglich einzelne Gebäudetypen wie Baudenkmäler oder Immobilien mit einer energetischen Nutzfläche unter 50 Quadratmetern.
Übrigens: Wurde ein Gebäude energetisch modernisiert oder umfassend saniert und weist anschließend einen wesentlich veränderten Energieverbrauch auf, benötigen Hausbesitzer einen neuen Ausweis.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Wo liegt der Unterschied?
Grundsätzlich unterscheidet man bei Energieausweisen zwischen zwei Varianten: dem Bedarfs- sowie dem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird auf Basis einer technischen Analyse des Gebäudes erstellt. Dabei fließen Faktoren wie die Dämmung, der Zustand der Fenster und der Heizungsanlage sowie die Bauweise in die Berechnung ein. Mit Hilfe einer objektiven Bewertung dieser Bestandteile wird ermittelt, wie hoch der Gesamtenergieverbrauch theoretisch sein sollte. Diese Variante wird vor allem bei Neubauten oder unsanierten Altbauten eingesetzt, für die bislang noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.
Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbrauchswerten der letzten drei Abrechnungsperioden. Er ist einerseits zwar leichter zu erstellen, andererseits jedoch weniger aussagekräftig als ein Bedarfsausweis. Denn hier hat das individuelle Nutzungsverhalten der Bewohner einen entscheidenden Einfluss auf die angegebenen Werte. Um das Risiko einer Verfälschung zu verringern, sind Verbrauchausweise nur bei bestehenden, bereits modernisierten Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten zulässig.
Energieausweis richtig beantragen: So geht’s
Einen Energieausweis dürfen nur qualifizierte Fachkräfte wie Architekten, Bauingenieure oder Energieberater ausstellen, die gemäß der Energieeinsparverordnung (GEG) dafür zugelassen sind. Der Antrag erfolgt meist über ein Energieberatungsbüro oder ein zertifiziertes Online-Portal. Einmal ausgestellt, ist das Dokument zehn Jahre lang gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Gebäudegröße und Art des Dokuments. Während ein Verbrauchsausweis in der Regel zwischen 50 und 150 Euro kostet, reichen die Gebühren für einen Bedarfsausweis von rund 250 bis 500 Euro.








